Sie erzielen beim Verkauf nicht die gewünschten Ergebnisse, haben aber den direkten Kontakt zu den Eigentümern?
Wir bieten Ihnen die besten Lösungen, mit denen Sie Ihren Kunden optimalen Service anbieten können.
Und bei all dem haben Sie die Rechtssicherheit einer CO-EXKLUSIVITÄT mit RELOCATION IBIZA.
Sie können alle unsere Instrumente benutzen und so Arbeit, Zeit und Investitionskosten sparen.
Mit der Co-Exklusivität wird rechtlich garantiert, dass beide Seiten die vereinbarten Honorare erhalten werden. Gleichzeitig werden Sie in ihren jeweiligen Werbemittel die von Relocation Ibiza geleistete Arbeit und Investition nutzen können, d.h., den virtuellen 3D-Rundgang, die von einer Drohne aufgenommenen Videos mit Luftaufnahmen, Zeichnungen der Wohnung und Profi-Fotos.
Die Zusammenarbeit zwischen uns beide beginnt mit der Prüfung der von der Verkäufer unterzeichneten Beauftragung für den Verkauf und der vereinbarten Honorare.
Nach der Prüfung der gültigkeit der Verkaufsauftrag und der vereinbarten Honorare, wird in dem Kooperationsvertrag festgelegt, dass die Aufteilung der Honorare ZWISCHEN BEIDEN SEITEN nach dem Schlüssel 50% + 21% MwSt. erfolgt.
Relocation Ibiza legt fest, dass die Honorare beim Notar hinterlegt werden. Die Kosten werden gleichmässig geteilt und die Honorarauszahlung ist dadurch rechtlich abgesichert. Sollte eines Verkaufspakets Gold vorliegen, erfolgt die Honorarzahlung bei Abschluss des Anzahlungsvertrags und Relocation Ibiza verteilt diese Honorare am Tag der Unterschrift der öffentlichen Urkunde beim Notar.
Es ist sehr wichtig, dass dies in der Angebots- und Reservierungsvereinbarung oder dem Anzahlungsvertrag stets festgehalten wird.
Gelegentlich kann es vorkommen, dass ein Kunde zuvor mit verschiedenen Maklern Kontakt aufnimmt, bevor er sich an uns wendet. Um jeglicher Art von Streitigkeiten zu vermeiden und den Kunden einen erstklassigen Service bieten zu können, bitten wir unsere Kooperationspartner folgende Bedingungen der Kooperationsvertrags zu akzeptieren:
Wenn der Kunde nachträglich einen PSI-Service mit Relocation Ibiza abschließt und bereits zuvor über eine Immobilie informiert wurde, werden die Honorare zu 50% fällig.
Wenn Sie den Kunden bereits in dem CRM oder der Datenbasis aufgenommen hatten, ihn aber nicht über die Immobilie informiert hatten, werden die Honorare zu 50% fällig.
Ist kein PSI mit Relocation Ibiza abgeschlossen und der Kunde fragt uns nach einer besagter Immobilie, aber Sie haben ihn während der vergangenen 7 Kalendertage darüber informiert, werden die Honorare nicht zu 50% aufgeteilt. In diesem Fall geht die Operation zugunsten des ersten Immobiliemaklers, vorausgesetzt dass der Kunde sich nicht etwas anderes wünscht.
Wir werden Ihnen den virtuellen 3D-Rundgang, die Zeichnungen, das Drohnen-Video und die Profi-Fotos umsonst zusenden. Die einzige Voraussetzung ist die Co-Exklusivitätsvereinbarung unseres Verkaufspakets Gold zu unterzeichnen.
Ohne die ausdrückliche Genehmigung Ihrerseits und seitens Relocation Ibiza dürfen Immobilien an keinen dritten Maklern angeboten werden.
Wird ein dritter Vermittler akzeptiert, so wird die Austeilung der Honorare zwischen den drei Beteiligten neu vereinbart.
Das hängt davon ab, wer den Auftrag unterzeichnet hat. Wenn es sich jedoch um eine Co-Exklusivität handelt, erfolgt die Erstellung in dem Büro von Relocation Ibiza.
Das hängt davon ab, ob es sich um einen unserer Verkaufsaufträge handelt oder ob es sich um einen Verkaufsauftrag des Kooperationspartners handelt.
Wenn es sich um einen Käufer von Relocation Ibiza handelt, hängt es von den positiven Ergebnissen der von Relocation Ibiza oder seitens des Käufers durchgeführten Prüfung der Due Diligence ab. Deshalb ist es wichtig, dass uns alle Unterlagen zu der Immobilie vorliegen, damit die Bearbeitung schnell und transparent erfolgen kann.
Obwohl wir festgestellt haben, dass eine Zusammenarbeit auf basis der Exklusivität sowohl für die Eigentümer als auch für Sie oder Ihr Immobilienunternehmen vorteilhafter wäre, es sollte kein Problem sein. Wenn Sie der Erste sind, der uns die Immobilie anbietet und den Verkaufsauftrag ohne Exklusivitätsvereinbarung unterzeichnen, laden wir die Immobilie gerne auf unsere Webseite hoch und nehmen sie in unser internes CRM auf, so dass sie unseren Käufern zur Verfügung stehen.
Beachten Sie bitte darauf dass wir in diesem Fall weder den virtuellen 3D-Rundgang noch die Zeichnungen oder Drohnen-Videos bereitstellen können und keine Veröffentlichungen auf internationalen Portalen vornehmen können.
Dadurch gehen allerdings Kunden verloren die, anhand der von diesen Instrument erteilte Informationen, treffen können, eine positive Entscheidung treffen könnten
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